Luftdichtheitskonzept / Luftdichtigkeitskonzept
Die Gebäudehülle eines Hauses muss luftdicht gebaut werden, damit das wärmegedämmte Gebäude energieeffizient ist und Behaglichkeit sowie Schutz vor Feuchteschäden gewährleisten kann. Des Weiteren soll dem Schutz vor Schall- oder Geruchsübertragung sowie der Funktion der Lüftungsanlagen entsprochen werden. In diesem Zusammenhang wird sich auf den klimabedingten Feuchteschutz, die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, die Luftdichtheit von Gebäuden sowie die Energiesparverordnung und das Gebäudeenergiegesetz bezogen. Die KfW-Fördermittelprogramme fordern ein Luftdichtheitskonzept und bezuschussen dieses mit 50 Prozent. Im Energieeinsparungsnachweis setzt man eine verbesserte Luftdichtheit und damit geringere Lüftungswärmeverluste an. Aus diesem Grund muss nach der Fertigstellung eines Gebäudes eine Luftdichtheitsmessung durchgeführt werden.
allgemeiner Ablauf
Bei schrittweiser Sanierung hat ganz am Anfang der Maßnahme das Erstellen eines Luftdichtheitskonzeptes zu erfolgen. Das Luftdichtheitskonzept im Bauwesen umfasst alle Maßnahmen, welche das Planen, Ausführen und Kontrollieren einer luftdichten Gebäudehülle betreffen. Dies bezieht sich auf das Grobkonzept, die Detailplanung, Angebotsanfrage und Ausschreibung, ein gewerkeübergreifendes Koordinierungsgespräch, die Ausführung der Luftdichtungsarbeiten sowie die Qualitätskontrolle. Dabei ist insbesondere eine detailreiche Ausführungsplanung für die luftdichten Anschlussdetails erforderlich.
Vorbereitungen
Es ist für jeden Sanierungsschritt zu klären, ob dieser die Luftdichtheit betrifft und wie eine Verbesserung zu realisiert wird. Wenn dies nicht erfolgt, könnte die Luftdichtheit maßgeblich durch Einzelschritte negativ beeinflusst werden. Dadurch wird die Luftdichtheit möglicherweise dauerhaft auf ein mäßiges Niveau fixiert. Zum Einschätzen der Ausgangssituation ist eine vorausgehende Luftdichtheitsmessung zu empfehlen. In diesem Zusammenhang können die Hauptleckagen erfasst werden. Förderprogramme für energieeffiziente Neubauten oder energetische Sanierungen fordern als technischen Nachweis meist auch ein Luftdichtheitskonzept. In der Regel ist hier jedoch das Grobkonzept ausreichend.
Grobkonzept
Im Grobkonzept fasst man die wichtigsten allgemeinen Informationen bezüglich des Bauvorhabens zusammen. Diese beinhalten den Standort, Angaben zu Haustechnik (Trockner, Dunstabzug, Katzenklappe etc.) Bauweise, Anforderungen, energetische Randbedingungen, Gebäudetechnik (Lüftung, Heizung etc.), Förderprogramme- und Ziele sowie den individuell vereinbarten Zielwert für die Gebäudedichtheit. Dabei wird die geplante Maßnahme im modernisierten Zustand beschrieben.
Planung
Im ersten Planungsschritt wird der allgemeine Verlauf der luftdichtdichten Gebäudehülle festgelegt und dieser zum Beispiel in einer Schnitt- und Grundrisszeichnung dargestellt. Hierbei umschließt die luftdichte Gebäudehülle idealerweise unmittelbar das zukünftig beheizte Gebäudevolumen. Darauffolgend ist in Bezug auf alle relevanten Bauteile der Gebäudehülle wie Kellerdecke, Dach und Außenwände der Regelaufbau zu definieren. Man legt dabei genau fest, welche Bauteilschicht die Luftdichtheit der Fläche übernehmen soll. Bei Außenwänden aus Mauerwerk könnte dies der Innenputz sein oder bei der Kellerdecke die Stahlbetonplatte. Das Ganze wird in ausführlicher Textbeschreibung, tabellarisch oder als eine Beschriftung in Schnitt- und Grundrisszeichnungen festgelegt.
Schnitte und Grundrisse
In den Schnitten sowie Grundrissen sind die Luftdichtheitsebenen der einzelnen Bauteile mithilfe einer farbigen Linie zu hinterlegen und hervorzuheben. In Bezug auf Anschlussdetails wie Bauteilübergängen, Anschlüssen oder Durchdringungen kennzeichnet man diese mit einem farbigen Kreis. Zur Kontrolle wird in den Plänen die luftdichte Gebäudehülle ohne abzusetzen mit einem Stift umlaufen.
Anfertigung einer Skizze
Im nächsten Arbeitsschritt werden die markierten Anschlussdetails in einer einfachen Prinzipskizze grob dargestellt sowie mit den allgemeinen Hinweisen versehen. Im Grobkonzept ist eine einfache, schematische Darstellung ausreichend. Dafür können beispielsweise auch Baustellenfotos oder Handskizzen verwendet werden. Das Ziel ist hierbei, auf neuralgische Punkte hinzuweisen. Darunter versteht man zum Beispiel, dass die Mauerwerkswand hinter einer Vorwandinstallation für die Luftdichtheit vollflächig verputzt werden muss. Für die detaillierte Ausführungsplanung (Werkplanung) ist jedoch der Planer verantwortlich.
Hinweise für die Planung
Durch das Luftdichtheitskonzept wird die ausführliche Detailplanung nicht ersetzt. Im Rahmen des Grundkonzeptes sollte explizit darauf hingewiesen werden. Für die im nächsten Schritt folgende Werkplanung ist in der Regel der verantwortliche Architekt oder Fachplaner zuständig. Wenn kein Planer beauftragt ist, übernimmt oft der ausführende Handwerker eine Planungsleistung mit der entsprechenden Haftungskonsequenz. In einer solchen Situation muss man sich mit einer geeigneten Versicherung oder der Anforderung umfassender Planungsvorhaben absichern, bei der die geforderte Leistung ausführlich beschrieben wird.