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Blower Door Test / Blowerdoor MEssung - Leckagen - Gebäudehülle
BLOWER DOOR TEST
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Tobias Beyermann

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nach DIN EN 13829 Leckagen abdichten

luftdichte Gebäudehülle

Der Blower Door Test (Blower Door Messung) wird nach dem in der DIN EN 13829 (vom Februar 2001) definierten Verfahren durchgeführt.

Wann sollte eine Blower-Door Messung durchgeführt werden?

Wenn bei Neubauten die Luftdichte Ebene eingebaut ist und bevor weitere Innenverkleidungen (z.B. Decken/Wände aus Gipskarton) angebracht sind, sollte eine Messung durchgeführt werden. Eventuell auftretende Leckagen können dann ohne größeren Aufwand abgedichtet werden.

Eine Messung kann aber auch jederzeit in schon fertig gestellten/bewohnten Gebäuden durchgeführt werden. Auftretende Fehler können auch hier in vielen Fällen gut nachgebessert werden.

Die Messung

Die vorliegende Norm beschreibt 2 Arten der Messung, abhängig von deren Ziel. Für beide Arten sind unterschiedliche Vorbereitungen nötig:
Verfahren A (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand)
Das Gebäude befindet sich im Zustand in dem Heizungs - und Lüftungsanlagen genutzt werden.
Verfahren B ( Prüfung der Gebäudehülle )
Messung nach Fertigstellung der luftdichten Ebene. Einstellbare und absichtlich vorhandene Öffnungen in der Gebäudehülle sind abzudichten.

Um zu einer aussagekräftigen Messung nach dem standardisierten Nachweisverfahren nach DIN 4108-7 zu kommen, sollten Baufortschritt und Messtermin aufeinander abgestimmt werden.

1.Vorraussetzungen

Aus baulicher Sicht müssen sollten folgende Arbeiten fertig ausgeführt sein:

  • Massive Außenwände sollten innenseitig vollflächig verputzt sein
  • Die Luftdichtheitsschicht im Leichtbaubereich sollte vollständig hergestellt sein
  • Luftdichtende Anschlüsse zwischen verschiedenen Bauteilen (insbesondere an Fenstern und Übergängen zwischen Holzleichtbau- und Massivbaubereichen) sollten hergestellt sein
  • Alle Durchdringungen durch die luftdichte Ebene für Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen müssen nach Möglichkeit ausgeführt sein

Aus baulicher Sicht müssen folgende Arbeiten nicht fertig ausgeführt sein:

  • Anbringen von Außenputz, Wärmedämmverbundsystemen, Vormauerschalen ...
  • Einbringen der Fußbodendämmung, des Estrichs und des Bodenbelages
  • Einbau der Sanitärobjekte und der haustechnischen Anlagen, wenn die zugehörigen Durchbrüche durch die luftdichte Gebäudehülle bereits ausgeführt worden

Vorbereitungen am Gebäude

  • Raumlufttechnische Wärmeerzeuger (Wärmeerzeuger, welche die Zuluft aus Raumluft beziehen: Kaminöfen, Wandthermen ...) innerhalb des zu messenden Gebäudeteils sind stillzulegen
  • Asche aus Festbrennstoffzellen (Kamin, Kaminofen, Kachelofen ...) ist zu entfernen
  • Innentüren sind offen zu halten, so dass ein Luftverbund vorhanden ist
  • Alle Bauteile der Gebäudehülle (Wand, Dach, Boden, Fenster) sollten von innen gut zugänglich zu halten sein

geschlossen oder verklebt werden sollten:

  • alle verschließbaren Öffnungen (Türen, Fenster, Kaminzug) in der Gebäudehülle
  • Abflüsse, die noch nicht durch wasser im Siphon abgedichtet sind
  • Luftdurchlässe von mechanischen Lüftungsanlagen werden abgedichtet (unabhängig vom Messverfahren)
  • Andere Lüftungsöffnungen (Öffnungen für natürliche Lüftung) werden für die Messungen im Verfahren A geschlossen und für Verfahren B abgedichtet

nicht verklebt werden sollten:

  • der Briefkastenschlitz in der Haustür
  • die Ofentür des Kachelofens
  • die Türfugen zum Dachboden
  • das Abgasrohr der Therme
  • die Schornsteinbelüftungsklappen
  • eine Dunstabzugshaube ohne Verschlussklappe

2. Temporäre Abdichtungen

Alle Öffnungen, die den aktuellen vom fertigen Bauzustand unterscheiden, sollten für die Dauer der Messung abgeklebt werden. Dies kann durch Klebeband und Folie geschehen. Türen und Klappen werden mit Platten oder Folien abgedichtet. Bei Durchbrüchen (Abluftleitung für Dunstabzug, Kanalanschlüsse) können temporäre Abdichtungen mit aufgeblasenen Luftballon erfolgen.

3. Ablauf der Messung

Bei der Durchführung der Messung wird vom Messteam ein elektrisch betriebenes Gebläse in den Rahmen einer geöffneten Eingangs- oder Terrassentür oder eines Fensters eingespannt. Das lichte Maß dieser Öffnung muss min. 0,60 x 1,30 m und max. 1,00 x 2,4 m betragen. Es sollten möglichst wenig Beschläge und eine Falztiefe von min. 2 cm vorhanden sein. Mit dem Gebläse wird Unter- bzw. Überdruck im Gebäude erzeugt. Es wird die Luftmenge bestimmt, die bei evtl. vorhandenen Leckagen der Gebäudehülle strömt.

4. Auswertung

Im Anschluss an die Blower Door Messung erfolgt eine detaillierte Auflistung der Leckagen mit Ortsbestimmung. Sie erhalten ein Zertifikat mit Messprotokoll in dem alle relevanten Daten enthalten sind. Es erfolgt eine fotografische Dokumentation während der Messung. Diese wird dem Messprotokoll als Anhang beigefügt. Auf Wunsch bekommen sie eine Beratung zur fachgerechten Ausführung typischer Leckagestellen.